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Das Feuerwerk abbrennen, zum Jahreswechsel ein schöner Brauch. Doch dieser beinhaltet leider auch Gefahren. Zu einem kann der falsche Umgang zu Verletzungen führen oder zum anderen einen Brand entfachen. Beides lässt sich vermeiden wenn die Feuerwerkskörper nur so eingesetzt werden wie es vorgesehen ist. Leider nehmen es einige Mitbürger nicht so genau mit den Sicherheitsratschlägen. So ist es auch kein Wunder das in der Neujahrsnacht für die Feuerwehren und Rettungsdienste die einsatzreichste Zeit ist. Am Neujahrstag wird dann von schlimmen Zwischenfällen berichtet.

 

Lassen sie es nicht so weit kommen und schützen sie ihr Eigentum und das anderer Bürger. Sprechen sie ggf. auch die Personen an, die es nicht so genau mit dem Brandschutz nehmen.

 

Der Gesetzestext gibt vor:

 

• Laut §23 Absatz 2-1 SprengV dürfen pyrotechnische Gegenstände der Klasse 2 (Kleinfeuerwerk) und Signalmunition nicht vom 2. Januar bis zum 30. Dezember eines Jahres abgebrannt werden.

 

• In der Zeit vom 31. Dezember 18:00 Uhr bis zum 1. Januar 01:00 Uhr besteht für brandgefährdete Bereiche ein Sicherheitsabstand im Radius von 180m oder 50m um die betroffenen Objekte. Die Flugweite der Raketen beträgt bis 180m.

 

Daraus ergibt sich:

 

Die Verwendung ist nur zwischen dem 31.12. um 18:00 Uhr und dem 01.01. um 01:00 Uhr des jeweiligen Jahreswechsels erlaubt.

 

Wer Raketen, Feuerwerksbatterien oder Römische Lichter abbrennt hat zu Reetdachgebäuden und/oder Holzlagern einen Sicherheitsabstand von 180m einzuhalten!

 

Mit Bodenfeuerwerk sollte ein Sicherheitsabstand von 50m rund um Kunststoffeingedeckte Dachflächen eingehalten werden.

 

Davon sind z.B. die öffentlichen Gebäude

 

Sportzentrum Am Volkspark,

 

Hilfszentrum Alter Sportplatz,

 

alle Schulen und Sporthallen am Schulzentrum,

 

Rathaus Rathausstr.

 

betroffen.

 

Siehe hierzu die angefügte Skizze. Sie gibt Auskunft wo welcher Sicherheitsabstand eingehalten werden muss.